Aufgrund der 5. Novelle der Verpackungsverordnung müssen Verkaufsverpackungen über ein duales System lizenziert werden.
Als Verkaufsverpackungen gelten alle Verpackungen, die mit Ware befüllt sind und zum privaten Endverbraucher gelangen.
Dagegen entfällt die Pflicht zur Kennzeichnung der Systembeteiligung, wie z.B. der „Grüne Punkt“.
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HIER können Sie
eine aktuelle Gewichtsliste unserer Produkte mit den einzelnen
Materialfraktionen herunterladen
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HIER erhalten Sie weitere Informationen zur 5.
Novelle der Verpackungsverordnung im PDF-Format
Um Sie bei der Ermittlung der einzelnen
Gewichtsanteile zu unterstützen, senden wir Ihnen gerne jeweils zu Anfang des
neuen Jahres eine komplette Übersicht der bei uns erworbenen Verpackungen zu.
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